Eine Nulldurchgangsinventur entsteht dann, wenn der benötigte Bedarf eines Artikels höher oder gleich der gelagerten Bestandsmenge an einer Bereitstellungszone ist. Daher ist ein Nulldurchgang nicht als standardmäßige Inventur zu verstehen, sondern als eine lagerplatz- bzw. artikelbezogene Erfassung. Dabei unterscheidet man zwischen einem gewollten (Bestandsmenge = geplante Entnahmemenge) und ungewollten (Bestandsmenge < geplante Entnahmemenge) Nulldurchgang.
Cookies helfen bei der Bereitstellung von Inhalten. Diese Website verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden. Außerdem bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen und verstanden haben. Wenn Sie nicht einverstanden sind, verlassen Sie die Website. Weitere Information