Eine Nulldurchgangsinventur entsteht dann, wenn der benötigte Bedarf eines Artikels höher oder gleich der gelagerten Bestandsmenge an einer Bereitstellungszone ist. Daher ist ein Nulldurchgang nicht als standardmäßige Inventur zu verstehen, sondern als eine lagerplatz- bzw. artikelbezogene Erfassung. Dabei unterscheidet man zwischen einem gewollten (Bestandsmenge = geplante Entnahmemenge) und ungewollten (Bestandsmenge < geplante Entnahmemenge) Nulldurchgang.