Der Avisabschluss / die Bestandsrückmeldung erfolgt, wenn die Ware zu einer Anlieferung mengenmäßig komplett erfasst ist. Dabei werden die Vereinnahmungsmengen mit Bezug zur jeweiligen Avisposition an das ERP-System zurückgemeldet, das dann für die kaufmännische Verrechnung zuständig ist.
Für die Bestandssynchronisation muss festgelegt sein, wann und in welchem Detaillierungsgrad welche Bestandsveränderungen an das ERP-System weitergegeben werden.
Die vereinnahmten Bestandsmengen werden spätestens nach Einlagerung und Avisabschluss als verfügbarer Bestand an das ERP-System gemeldet.