Unter Leergut versteht man leere (Mehrweg-) Verpackungs- und Ladehilfsmittel, z. B. Leerpaletten. Diese werden oft für den Transport von Materialien genutzt, sodass der Empfänger sie aufgrund der Pfandpflicht zurückgeben muss.
Synonyme:
Hauptkategorie:
Ladehilfsmittel
Unterkategorie:
Leergut
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