Gefahrstoffe werden anhand ihres Gefahrengrades zu Verpackungsgruppen zugeordnet. Je höher der Gefahrgrad, desto stabiler und widerstandsfähiger müssen die Verpackungen sein, die dieses Gut schützen. Gefahrgutverpackungen müssen geprüft und amtlich zugelassen sowie durch eine UN-Markierung gekennzeichnet sein.
Verpackungsgruppe 1: Stoffe mit hoher Gefahr;
Verpackungsgruppe 2: Stoffe mit mittlerer Gefahr;
Verpackungsgruppe 3: Stoffe mit geringer Gefahr.